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   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - L 8 R 1026/10 B   

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https://dejure.org/2011,12849
LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2011 - L 8 R 1026/10 B (https://dejure.org/2011,12849)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.02.2011 - L 8 R 1026/10 B (https://dejure.org/2011,12849)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - L 8 R 1026/10 B (https://dejure.org/2011,12849)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2015 - L 4 U 352/14

    Antrag auf Übernahme der Kosten für ein auf Antrag nach § 109 Abs. 1 S. 1 SGG

    Maßgeblich für die Beurteilung ist, ob und inwieweit das Gutachten die Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts objektiv wesentlich gefördert und dadurch für die gerichtliche Entscheidung oder anderweitige Erledigung des Rechtsstreits wesentliche Bedeutung gewonnen hat (vgl. Meyer-Ladewig, 11. Auflage 2014, § 109 Rn 16 a; st. Rspr. des LSG NRW, z.B. Beschluss vom 09.02.2011 - L 8 R 1026/10 B - juris Rn. 2; Beschluss vom 20.12.2006 - L 6 B 24/06 SB - juris Rn. 3).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2016 - L 4 R 726/15

    Entscheidung über die Übernahme der Kosten für ein nach § 109 SGG eingeholtes

    Maßgeblich für die Beurteilung ist, ob und inwieweit das Gutachten die Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts objektiv wesentlich gefördert und dadurch für die gerichtliche Entscheidung oder anderweitige Erledigung des Rechtsstreits wesentliche Bedeutung gewonnen hat (vgl. Meyer-Ladewig, 11. Auflage 2014, § 109 Rn 16a; st. Rspr. des LSG NRW, z.B. Beschluss vom 09.02.2011 - L 8 R 1026/10 B - juris Rn. 2; Beschluss vom 20.12.2006 - L 6 B 24/06 SB - juris Rn. 3).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2013 - L 8 R 714/13
    Maßgeblich abzustellen ist hierbei darauf, ob durch das Aufzeigen neuer, bisher noch nicht berücksichtigter Gesichtspunkte die Aufklärung des Sachverhalts objektiv wesentlich gefördert worden ist (Senat, Beschluss v. 9.2.2011, L 8 R 1026/10 B; LSG NRW, 10. Senat, Beschluss v. 9.9.2011, L 10 P 34/11 B; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 21.6.2006, L 27 B 64/05 R; Thüringer LSG, Beschluss v. 25.3.2008, L 6 B 60/08 R, BayLSG, Beschluss v. 15.5.2013, L 15 SB 67/13 B; jeweils juris).
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